Double-Opt-In (DOI)

Das Double-Opt-In-Verfahren im Online-Marketing

Bei einem Double-Opt-In (DOI) handelt sich um ein Sicherheitsfeature bei der Anforderung von Werbemails oder Newslettern durch einen User. Dieser erhält unmittelbar nach der Anforderung eine Mail, mit der er die Anforderung bestätigen oder wieder verwerfen kann
(= doppelte Bestätigung). Erst das Anklicken des Bestätigungslink hat zur Folge, dass der Interessent dem E-Mail-Verteiler hinzugefügt wird und zukünftig Angebote erhalten darf.

Vorteile des Double-Opt-In-Verfahrens:

  • RECHTSSICHER: Nur das nachweisbare Double-Opt-In-Verfahren garantiert absolute Rechtssicherheit und hilft, vor unberechtigten Klagen und Beschwerden zu schützen.
  • HOHE ZUSTELLQUOTEN: Der potenzielle Kunde merkt über den Anmeldeprozess, ob er z.B. eine falsche Adresse eingegeben hat und er kann Ihre Absenderadresse in seiner Kontaktliste speichern, damit diese später nicht im Spamordner landet.
  • GEPFLEGTER DATENBESTAND: Es ist davon auszugehen, dass es sich bei bestätigten Daten nicht um sogenannte „Fake-Adressen“ handelt und Ihr Datenbestand somit weiterhin gepflegt bleibt.

Vorteile des Double-Opt-In-Verfahrens:

  • RECHTSSICHER: Nur das nachweisbare Double-Opt-In-Verfahren garantiert absolute Rechtssicherheit und hilft, vor unberechtigten Klagen und Beschwerden zu schützen.
  • HOHE ZUSTELLQUOTEN: Der potenzielle Kunde merkt über den Anmeldeprozess, ob er z.B. eine falsche Adresse eingegeben hat und er kann Ihre Absenderadresse in seiner Kontaktliste speichern, damit diese später nicht im Spamordner landet.
  • GEPFLEGTER DATENBESTAND: Es ist davon auszugehen, dass es sich bei bestätigten Daten nicht um sogenannte „Fake-Adressen“ handelt und Ihr Datenbestand somit weiterhin gepflegt bleibt.

Double-Opt-In und Datenschutz

Ein paar Regeln gibt es aber zu beachten, wenn Sie ein Double-Opt-In zur Adressgenerierung einholen: In Ihrem Bestellformular müssen Sie dem Interessenten ein jederzeitiges Widerrufsrecht einräumen, ein gültiges Impressum bereitstellen und auf Ihre Datenschutzbestimmungen hinweisen. Bitte beachten Sie auch, dass Kopplungsangebote verboten sind. Sollten Sie bei Ihrer Adressgenerierung nach dem Modell „Service gegen Daten“ arbeiten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie z.B. das Angebot eines kostenlosen Whitepapers gegen die Kontaktdaten nur einholen dürfen, wenn Sie den Nutzer darauf aufmerksam machen, dass er seine Daten als Gegenleistung für das Whitepaper hinterlässt. Haben Sie das alles beachtet und wenden Sie das Double-Opt-In-Verfahren an, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, da Ihr potenzieller Kunde mit dem Klick auf Ihren Link nochmals bestätigt, dass er mit dieser Maßnahme einverstanden ist.

  

Wichtige Hinweise für die Bestätigungs-E-Mail

Beim Versand Ihrer Bestätigungs-E-Mail sollten Sie ein Auge darauf haben, dass diese frei von Werbung ist. Sobald der Interessent auf Ihren Bestätigungslink klickt, dürfen Sie ihn als Abonnenten erfassen. Dabei sollten Sie aber keine IP-Nummer speichern. Außerdem sind Sie verpflichtet, persönliche Daten unbestätigter Anmeldungen unmittelbar zu löschen. Da Sie nach der neuen DSGVO auch eine Protokollierungspflicht haben, achten Sie bei der Adressgenerierung bitte darauf, alle Schritte im Anmeldeprozess zu speichern (Datum, Uhrzeit, URL, Browser, Betriebssystem). So können Sie jederzeit nachweisen, wann der User sich bei Ihnen angemeldet hat.

  

Die neue E-Privacy-Verordnung

Es ist davon auszugehen, dass mit der neuen E-Privacy-Verordnung (vermutlich tritt diese nicht vor 2023 im Kraft) nur noch das Double-Opt-In-Verfahren für Standalones (werbliche E-Mails) zulässig ist. Sollten Sie sich nicht für das Double-Opt-In Verfahren entscheiden, können teure Unterlassungsklagen auf Sie zukommen. Mit Hilfe des Double-Opt-In ist es Ihnen auf lange Sicht möglich nachzuweisen, dass Sie die Abonnenten Ihres Newsletters darüber in Kenntnis gesetzt haben, ihre Daten zu speichern, um ihnen Werbemails zu senden. Außerdem können Sie als Unternehmen durch das Double-Opt-In davon ausgehen, dass Nutzer, die sich für Ihren Newsletter registriert haben, auch tatsächlich an Ihren Produkten interessiert sind und Ihren Newsletter zukünftig lesen werden. Das Double-Opt-In hilft also dabei, sich abzusichern und gleichzeitig hochwertige Adressen zu generieren, da es sich um interessierte Kunden handelt.

Differenzierung Double-Opt-In und Single-Opt-In

Das Double-Opt-In ist vom Confirmed-Opt-In und Single-Opt In zu unterscheiden. Single-Opt-In ist das einfache Opt-In. Der User, welcher z.B. einen Newsletter abonniert hat, erhält über den Anmeldeprozess keine weitere Bestätigung. Durch den erstmaligen Eintrag in eine Datenbank ist die Anmeldung bereits wirksam. Beim Confirmed-Opt-In erhält der Anmelder eines Newsletters, im Gegensatz zum Single-Opt-In, noch eine extra Bestätigung in Form eines Dankeschöns für die Registrierung (z.B. “vielen Dank für die Anmeldung”). Diese “Dankesmail” enthält keinen zusätzlichen Bestätigungslink, wo mit zusätzlichem Klick auf diesen Link bestätigt wird, dass die Registrierung auch gewünscht ist (= Double-Opt-In).

Ihre Ansprechpartnerin für das Double-Opt-In-Verfahren

Bei weiteren Fragen zum Thema sprechen Sie am besten mit Sabine Schätzer, unserer Online-Spezialistin (schaetzer@trebbau.com, Tel.: 0221 / 376 46 – 318). 

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