"Opt In" kurz erklärt
Stimmt ein Nutzer ausdrücklich der Verwendung personenbezogener Daten für definierte Werbezwecke zu, spricht man von einem Opt In. Es wird zwischen dem einfachen Single Opt In (SOI) und dem Double-Opt-In-Verfahren (DOI) unterschieden. Während beim Kontakt per Post und Telefon nur ein einfaches Opt In-Verfahren existiert, werden im E-Mail-Bereich beide Methoden angewendet.
Keine Werbung ohne Einverständnis des Nutzers
Alle Opt In-Methoden stammen aus dem Bereich des Permission Marketings. Ohne Opt In darf keine Werbung verschickt werden, dies könnte sonst zu hohen Bußgeldern führen. Nutzer stimmen durch aktives Setzen eines Häkchens der Nutzung ihrer Kontaktdaten zu. Meldet sich dieser Nutzer zusätzlich zum Newsletter an, muss er aktiv den Punkt anklicken, dass er auch den Newsletter/Werbung erhalten möchte. Mit dieser einfachen (Single-)Opt In-Methode können Sie als Unternehmen die Kontaktdaten in Ihren Mail-Verteiler aufnehmen.
Einfaches Opt In oder besser Double-Opt-In?
Das einfache Opt In-Verfahren ist jedoch sehr umstritten. Da keine zweite Bestätigung der Kontaktdaten verlangt wird, ist es möglich, dass der Interessent eine falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adresse hinterlässt. Um dies zu vermeiden, nutzen viele Unternehmen das einfache Opt In nicht mehr und sichern sich mit dem sogenannten Double-Opt-In ab. Hierbei bekommt der User eine Bestätigungsmail, über die er seine Daten ein zweites Mal verifiziert. Auch wenn rechtlich gesehen das einfache Opt In-Verfahren angewendet werden darf, empfiehlt der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) die Nutzung des Double-Opt-In-Modells. Dies hat sich zur Anmeldung für Newsletter, Push-Nachrichten bei Apps oder SMS-Infos bewährt.
Opt-Out seit 2005 in Deutschland verboten
Beim Opt Out setzt man das Einverständnis des Interessenten für weitere Werbung ohne seine ausdrückliche Zustimmung voraus. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit der Weiterverarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Wenn der Interessent dies nicht wünscht, muss er selbst aktiv werden und das Häkchen im Feld mit der ausdrücklichen Zustimmung entfernen. Dieses Verfahren ist seit 2005 in Deutschland aber verboten. Die Zusendung von Werbung darf nur mit vorherigem Einverständnis erfolgen.
Ihre Ansprechpartnerin für Opt-In:
Für weitere Informationen rund um das Thema Opt In setzen Sie sich gerne mit unserer Crossmedia-Spezialistin Sabine Schätzer in Verbindung (schaetzer@trebbau.com, Tel.: 0221/37646 – 318).