Opt In

Opt In kurz erklärt

Stimmt ein Nutzer ausdrücklich der Verwendung personenbezogener Daten für definierte Werbezwecke zuspricht man von einem Opt In. Es wird zwischen dem einfachen Single Opt In (SOI) und dem Double-Opt-In-Verfahren (DOI) unterschiedenBeim Kontakt per Post und Telefon gibt es nur ein einfaches Opt In-Verfahrenim E-Mail-Bereich gibt es beide Methoden.

Keine Werbung ohne Einverständnis des Nutzers

Alle Opt In-Methoden stammen aus dem Bereich des Permission Marketings. Ohne Opt In darf keine Werbung verschickt werden. Im schlechtesten Fall hat dies hohe Bußgelder zur Folge. Beim Opt In muss der Nutzer über eins von ihm aktiv gesetzten Häkchen der Nutzung seiner Kontaktdaten zustimmen. Wenn ein Nutzer sich beispielweise für Ihren Newsletter anmeldet, findet er beim Anmeldeprozess einen Punkt, unter dem z.B. steht: „Ja, ich möchte weitere Werbeinformationen per Newsletter erhalten“. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit, durch ein Häkchen dem Erhalt von Werbemails zuzustimmen (= Opt In). Markiert er dieses Kästchen, können Sie als Unternehmen die Kontaktdaten in Ihren Mail-Verteiler aufnehmen. Bei dieser Methode handelt es sich um ein einfaches (Single-)Opt In.

  

 

Einfaches Opt In oder besser Double-Opt-In?

Das einfache Opt In-Verfahren ist jedoch sehr umstritten. Da keine zweite Bestätigung der eigenen Kontaktdaten verlangt wird, ist es möglich, dass der Interessent eine falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adresse hinterlässt. Um dies zu vermeiden, nutzen viele Unternehmen das einfache Opt In nicht mehr. Sie sichern sich mit dem sogenannten Double-Opt-In ab. Hierbei bekommt der User, anders als beim Single Opt In, eine Bestätigungsmail, die er ein zweites Mal bestätigen muss. Rechtlich gesehen darf auch das einfache Opt In-Verfahren angewendet werden, aber auch der Deutsche Dialogmarketing Verband empfiehlt die Nutzung des Double-Opt-In-Modells. Dies hat sich zur Anmeldung für Newsletter, Push-Nachrichten bei Apps oder SMS-Infos vielfach bewährt.

  

 

Opt-Out seit 2005 in Deutschland verboten

Das Gegenteil vom Opt In, ist der Opt Out. Hier setzt man das Einverständnis des Interessenten für weitere Werbung ohne seine ausdrückliche Zustimmung voraus. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit der Weiterverarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Wenn der Interessent dies nicht wünscht, muss er selbst aktiv werden und das Häkchen im Feld mit der ausdrücklichen Zustimmung entfernen. Dieses Verfahren ist seit 2005 in Deutschland aber verboten. Die Zusendung von Werbung darf nur mit vorherigem Einverständnis erfolgen.

 

  

Ihre Ansprechpartnerin für Opt-In:

Für weitere Informationen rund um das Thema Opt In setzen Sie sich gerne mit unserer Crossmedia-Spezialistin Sabine Schätzer in Verbindung (schaetzer@trebbau.com, Tel.: 0221 / 376 46 – 318).

  

aici 8.2.9-he.0