Double-Opt-In und Datenschutz
Ein paar Regeln gibt es aber zu beachten, wenn Sie ein Double-Opt-In zur Adressgenerierung einholen: In Ihrem Bestellformular müssen Sie dem Interessenten ein jederzeitiges Widerrufsrecht einräumen, ein gültiges Impressum bereitstellen und auf Ihre Datenschutzbestimmungen hinweisen. Bitte beachten Sie auch, dass Kopplungsangebote verboten sind. Sollten Sie bei Ihrer Adressgenerierung nach dem Modell „Service gegen Daten“ arbeiten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie z.B. das Angebot eines kostenlosen Whitepapers gegen die Kontaktdaten nur einholen dürfen, wenn Sie den Nutzer darauf aufmerksam machen, dass er seine Daten als Gegenleistung für das Whitepaper hinterlässt. Haben Sie das alles beachtet und wenden Sie das Double-Opt-In-Verfahren an, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, da Ihr potenzieller Kunde mit dem Klick auf Ihren Link nochmals bestätigt, dass er mit dieser Maßnahme einverstanden ist.
Wichtige Hinweise für die Bestätigungs-E-Mail
Beim Versand Ihrer Bestätigungs-E-Mail sollten Sie ein Auge darauf haben, dass diese frei von Werbung ist. Sobald der Interessent auf Ihren Bestätigungslink klickt, dürfen Sie ihn als Abonnenten erfassen. Dabei sollten Sie aber keine IP-Nummer speichern. Außerdem sind Sie verpflichtet, persönliche Daten unbestätigter Anmeldungen unmittelbar zu löschen. Da Sie nach der neuen DSGVO auch eine Protokollierungspflicht haben, achten Sie bei der Adressgenerierung bitte darauf, alle Schritte im Anmeldeprozess zu speichern (Datum, Uhrzeit, URL, Browser, Betriebssystem). So können Sie jederzeit nachweisen, wann der User sich bei Ihnen angemeldet hat.
Die neue E-Privacy-Verordnung
Es ist davon auszugehen, dass mit der neuen E-Privacy-Verordnung nur noch das Double-Opt-In-Verfahren für werbliche E-Mails zulässig ist. Sollten Sie sich nicht für das Double-Opt-In Verfahren entscheiden, können teure Unterlassungsklagen auf Sie zukommen. Mit Hilfe des Double-Opt-In ist es Ihnen auf lange Sicht möglich nachzuweisen, dass Sie die Abonnenten Ihres Newsletters darüber in Kenntnis gesetzt haben, ihre Daten zu speichern, um ihnen Werbemails zu senden. Außerdem können Sie als Unternehmen durch das Double-Opt-In davon ausgehen, dass Nutzer, die sich für Ihren Newsletter registriert haben, auch tatsächlich an Ihren Produkten interessiert sind und Ihren Newsletter zukünftig lesen werden. Das Double-Opt-In hilft also dabei, sich abzusichern und gleichzeitig hochwertige Adressen zu generieren, da es sich um interessierte Kunden handelt.
Differenzierung Double-Opt-In und Single-Opt-In
Das Double-Opt-In ist vom Confirmed-Opt-In und Single-Opt In zu unterscheiden. Single-Opt-In ist das einfache Opt-In. Der User, welcher z.B. einen Newsletter abonniert hat, erhält über den Anmeldeprozess keine weitere Bestätigung. Durch den erstmaligen Eintrag in eine Datenbank ist die Anmeldung bereits wirksam. Beim Confirmed-Opt-In erhält der Anmelder eines Newsletters, im Gegensatz zum Single-Opt-In, noch eine extra Bestätigung in Form eines Dankeschöns für die Registrierung (z.B. „vielen Dank für die Anmeldung“). Diese „Dankesmail“ enthält keinen zusätzlichen Bestätigungslink, wo mit zusätzlichem Klick auf diesen Link bestätigt wird, dass die Registrierung auch gewünscht ist (= Double-Opt-In).