Kundendaten verändern sich – und unterschiedliche Datenquellen führen schnell zu mehrfach vorhandenen oder nicht mehr aktuellen Adressen. Trebbau gleicht Ihre Adressbestände mit Eigen-, Fremd-, Referenz- und Sperrbeständen ab und identifiziert Datensätze, die vor einer weiteren Nutzung geprüft oder bereinigt werden sollten.

So verbessern Sie die Qualität Ihres Adressbestands und vermeiden unnötige Kosten bei Mailing- und Dialogmarketingmaßnahmen.

Was bedeutet Datenabgleich?

Beim Datenabgleich werden vorhandene Adressbestände nach definierten Kriterien miteinander oder mit geeigneten Referenzbeständen verglichen.

Dadurch lassen sich beispielsweise Dubletten innerhalb eines Bestands oder zwischen Eigen- und Fremdadressen erkennen. Auch Umzüge, Verstorbene, unzustellbare Adressen sowie Einträge in Negativ- und Sperrbeständen können berücksichtigt werden.

Welche Abgleiche sinnvoll sind, hängt vom Datenbestand und dem vorgesehenen Einsatzzweck ab.

Welche Datenabgleiche sind möglich?

Dubletten erkennen und bereinigen

Dubletten können innerhalb eines einzelnen Datenbestands oder beim Zusammenführen unterschiedlicher Listen entstehen – beispielsweise, wenn für eine Marketingaktion Fremdadressen mit vorhandenen Kundenadressen kombiniert werden.

Trebbau identifiziert und dokumentiert Mehrfachtreffer nach der jeweils festgelegten Abgleichsystematik. Dadurch können doppelte Ansprachen vermieden und unnötige Kosten für Adressen, Produktion und Porto reduziert werden.

Auch der Abgleich gegen Sperrbestände, beispielsweise die Robinsonliste, kann in die Bereinigung einbezogen werden.

Umgezogene Kunden identifizieren

Wenn Kunden oder Interessenten umziehen, ist die im Datenbestand gespeicherte Anschrift möglicherweise nicht mehr aktuell.

Beim Umzugsabgleich werden vorhandene Adressen mit entsprechenden Referenzbeständen verglichen. Identifizierte Umzüge können für die weitere Bearbeitung gekennzeichnet beziehungsweise – soweit entsprechende Informationen verfügbar sind – aktualisiert werden.

So können Kontakte auch nach einem Wohnortwechsel weitergeführt und unnötige Aussendungen an alte Anschriften reduziert werden.

Unzustellbare Adressen erkennen

Nicht jede postalisch korrekt aufgebaute Adresse ist tatsächlich noch zustellbar. Deshalb kann vor einem Versand zusätzlich geprüft werden, ob Anhaltspunkte für eine Unzustellbarkeit vorliegen.

Trebbau berücksichtigt bei der Zustellbarkeitsprüfung unter anderem:

  • Namen und Vornamen beziehungsweise Firmennamen
  • Straßen und Hausnummern beziehungsweise Postfächer
  • Postleitzahlen und Orte

Werden problematische Datensätze bereits vor der Produktion erkannt, lassen sich unnötige Produktions- und Portokosten vermeiden.

Verstorbene im Datenbestand berücksichtigen

Auch verstorbene Personen können weiterhin in Kunden- oder Interessentenbeständen enthalten sein.

Durch den Abgleich mit entsprechenden Referenzbeständen können Verstorbene im eigenen Datenbestand gekennzeichnet oder beim Einsatz von Fremdadressen aus dem für die Aussendung vorgesehenen Bestand entfernt werden.

Neben der Vermeidung unnötiger Sendungen geht es dabei auch um einen sensiblen und respektvollen Umgang mit Kunden und deren Angehörigen.

Eigen- und Fremdadressen vor Mailings abgleichen

Gerade bei der Kombination von angemieteten Adressen mit eigenen Kundenbeständen ist ein Dublettenabgleich sinnvoll.

Eine Person kann beispielsweise sowohl im eigenen Kundenbestand als auch in einer für die Kampagne eingesetzten Fremdliste enthalten sein. Ohne vorherigen Abgleich würde sie gegebenenfalls mehrfach angesprochen.

Trebbau kann die unterschiedlichen Bestände nach vereinbarten Kriterien gegeneinander abgleichen und die Ergebnisse für die weitere Verarbeitung dokumentieren.

Damit entsteht ein eindeutigerer Aussendebestand und die vorhandene Versandmenge kann gezielter eingesetzt werden.

Datenabgleich oder Datenaktualisierung – was ist der Unterschied?

Beide Leistungen verbessern die Datenqualität, verfolgen jedoch unterschiedliche Aufgaben.

Bei der Datenaktualisierung werden vorhandene Angaben wie Anschriften, Namen und Anreden auf formale beziehungsweise postalische Richtigkeit geprüft und – soweit möglich – korrigiert.

Beim Datenabgleich werden Datensätze miteinander oder mit weiteren Referenz- und Sperrbeständen verglichen. Dadurch können beispielsweise Dubletten, Umzüge, Verstorbene oder unzustellbare Adressen identifiziert werden.

Je nach Ausgangssituation können beide Verfahren miteinander kombiniert werden.

Warum Datenabgleich mit Trebbau?

Nicht jeder Datenbestand benötigt dieselbe Abgleichsystematik. Entscheidend sind Herkunft und Struktur der Daten sowie die Frage, wie der Bestand anschließend eingesetzt werden soll.

Trebbau wählt gemeinsam mit Ihnen die passenden Abgleichverfahren für den jeweiligen Anwendungsfall aus. Dabei können sowohl eigene und angemietete Adressbestände als auch relevante Referenz- und Sperrbestände berücksichtigt werden.

Unsere Erfahrung in Datenverarbeitung, Dialogmarketing und Mailingproduktion ermöglicht es, den Datenabgleich direkt auf die nachfolgenden Prozesse abzustimmen – national wie international.

Adressbestand vor dem nächsten Mailing prüfen

Sie möchten Dubletten reduzieren, Umzüge berücksichtigen oder Ihren Adressbestand vor einer Aussendung auf problematische Datensätze prüfen?

Wir klären mit Ihnen, welche Abgleiche für Ihren Datenbestand und den vorgesehenen Einsatz sinnvoll sind.

Sprechen Sie mit oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Häufige Fragen zum Datenabgleich

Ein Dublettenabgleich ist insbesondere sinnvoll, wenn mehrere Datenquellen zusammengeführt werden, Fremdadressen gemeinsam mit eigenen Kundenadressen eingesetzt werden oder innerhalb eines Bestands Mehrfachdatensätze vermutet werden.

Ja. Eigene Kundenbestände können mit für eine Kampagne eingesetzten Fremdadressen abgeglichen werden. So lassen sich Überschneidungen erkennen und Mehrfachansprachen reduzieren.

Eine postalisch korrekt aufgebaute Anschrift bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Person oder das Unternehmen dort noch erreichbar ist. Die postalische Prüfung betrachtet die formale Richtigkeit der Adresse; eine Zustellbarkeitsprüfung kann darüber hinaus Hinweise auf nicht mehr erreichbare Empfänger liefern.

Ja. Je nach Anwendungsfall können Adressbestände auch gegen relevante Negativ- oder Sperrbestände, beispielsweise die Robinsonliste, abgeglichen werden.

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